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Verbraucher Aktuell
Unterstützung
in Krisenzeiten
Zuschuss für digitale Endgeräte
ür Familien mit geringem Einkommen tale Endgeräte kaufen, die sie dann ihren
Foder Bezieher von SGB-II-Leistungen Schülerinnen und Schülern kostenfrei
(Hartz IV) hat die Bundesregierung im leihweise zur Verfügung stellen.
Rahmen eines Corona-Maßnahmenpakets © pch.vector / Freepik (bearbeitet)
den DigitalPakt Schule erweitert und Gibt es keine Ausleihmöglichkeit an Ihrer
Unterstützung beim Kauf von digitalen Schule, können Sie für Ihr Kind den Zu-
Endgeräten zugesagt. So können Eltern schuss beantragen, wenn
unter bestimmten Voraussetzungen die An- • Ihr Kind eine allgemein- oder berufs-
schaffungskosten für Laptops, Tablets oder bildende Schule besucht
Drucker beim Jobcenter geltend machen. • oder eine Ausbildungsvergütung erhält
• und noch keine 25 Jahre alt ist.
Besteht Anspruch auf Leistung nach dem
SGB II, Wohngeld und/oder Kinderzu- Die Kosten können auch rückwirkend ab
schlag, können Eltern für ihre Kinder bis dem 1. Januar 2021 geltend gemacht
zu 350 Euro pro Kind für ein digitales werden. Leistungsberechtigte müssen dem
Endgerät oder Drucker beantragen. Jobcenter die entsprechenden Ausgaben
und die Notwendigkeit nachweisen. In der
Die Bundesregierung unterstützt gleich- Regel werden die Jobcenter dafür eine
zeitig mit dem DigitalPakt Schule die Bestätigung durch die Schulen verlangen.
Länder mit insgesamt 500 Millionen Euro.
Mit diesem Geld sollen Schulen u. a. digi- Dr. Birgit Maria Lachenmaier
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