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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG  2 | 2021

































        © iStock.com/Firn                                       EXPERTEN-BEITRAG


                                                                von Dr. jur.
                                                                Birgit Maria Lachenmaier







           hörde im Geschäftsbereich des Bundesministeri-    berechtigt ist, muss auch alle wichtigen Entschei-
           ums für Gesundheit (BMG). Das PEI nimmt Bera-     dungen gemeinsam treffen. Grundsätzlich können
           tungsfunktionen u. a. bei der EMA und WHO ein.    Eltern in Angelegenheiten, die für das Kind von
                                                             wesentlicher Bedeutung sind, bei gemeinsamer
           Die WHO                                           elterlicher Sorge auf Antrag eines Elternteils die
           Die Weltgesundheitsorganisation (World Health     Entscheidung einem Elternteil gerichtlich über-
           Organisation, WHO) ist eine Sonderorganisation    tragen lassen, § 1628 Satz 1 Bürgerliches Gesetz-
           der Vereinten Nationen, deren Anliegen es ist,    buch (BGB). Zu einer Entscheidung mit erheblicher
           das internationale öffentliche Gesundheitswesen   Bedeutung gehöre auch die Durchführung einer
           zu koordinieren. Ihr Ziel ist es, das bestmögliche   Schutzimpfung, so jüngst das Oberlandesgericht
           Gesundheitsniveau für alle Menschen auf der Welt   Frankfurt/Main.
           zu erreichen und insbesondere Infektionskrankhei-  Dies entschied im März, dass im Streitfall die Ent-
           ten zu bekämpfen. Die WHO hat daher im Februar    scheidung demjenigen Elternteil übertragen wird,
           2019 Impfgegner auf Platz 7 der größten Gefahren   der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO
           für die globale Gesundheit gesetzt (Quelle: www.  orientiert (OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.03.2021;
           aerztliches-journal.de). Dies macht die Tragweite   Az.: 6 UF 3/21). Die Entscheidungskompetenz wird
           von Impfgegnern bei der Eindämmung von Ge-        dem Elternteil übertragen, dessen „Lösungsvor-
           sundheitsbedrohungen sehr deutlich.               schlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“.
           Daher wird auch gesagt, wer sich durch das Impfen   Die Einstellung, die den Empfehlungen der STIKO
           selbst schützt, zeigt Verantwortungsbewusstsein   entspricht, wird grundsätzlich als die für das
           und handelt gleichzeitig sozial.                  Kindswohl bessere angesehen und ersetze auch
                                                             die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
           Eltern uneins – wer entscheidet?                  Denn letztlich würden die Vorteile der Impfungen
                                                             gegenüber den Impfrisiken deutlich überwiegen.
           Dennoch gibt es viele Eltern, die eine sehr kritische   Die Impffähigkeit des Kindes zu prüfen und zu
           Einstellung zur Impfung haben. Besonders schwie-  beurteilen, sei hingegen Sache der Ärzte bei der
           rig wird es, wenn Eltern sich untereinander nicht   Impfung.
           einigen können. Was passiert, wenn gemeinsam
           sorgeberechtigte Eltern minderjähriger Kinder sich   Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt
           nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden   Nr.18/2021 v. 18.03.2021
           soll? Denn in der Regel gilt, wer gemeinsam sorge-




                                                                                                                11
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