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Verbraucher Aktuell









         Gemeinsames                                                EXPERTEN-BEITRAG


                                                                    von Dr. jur.
           Sorgerecht                                               Birgit Maria Lachenmaier




                 in Alltagssituationen







            erheiratete Eltern teilen sich   Wer muss unterschreiben            fällen beide unterschreiben zu lassen.
            das Sorgerecht für ihre gemein-                                     Dann wird deutlich, dass beide Teile
       Vsamen Kinder (daher auch oft        Nicht jedes Dokument muss also immer   bei der Entscheidung mit einbezogen
       „geteiltes Sorgerecht“ genannt). Sie   von beiden Erziehungsberechtigten un-  waren. Immer sollte jedoch der andere
       sind damit ab der Geburt des Kindes   terzeichnet werden. Handelt es sich um   Elternteil über wichtige Entschei-
       automatisch gleichberechtigt zu-     Alltägliches, wie zum Beispiel um eine   dungen, Änderungen oder Vorhaben
       ständig und tragen gemeinsam die     einfache Mitteilung aus dem Kinder-  rechtzeitig informiert werden. Denn
       Sorge um das Wohl der Kinder und     garten, so reicht zum Beleg der Kennt-  es steht dem jeweils anderen Teil ein
       üben die damit verbundenen Rech-     nisnahme eine Unterschrift. Auch bei   Widerspruchsrecht zu.
       te und Pflichten gemeinsam aus.      Routineuntersuchungen beim Arzt oder
                                            einer Entschuldigung für die Schule ist   Bei Uneinigkeiten
       Wenn sich Eltern trennen, bricht nicht   eine Gegenzeichnung nicht erforderlich.
       nur für Kinder eine schwierige Zeit an.
       Alle Familienmitglieder müssen sich   Entscheidungen von                 Schwierig wird es, wenn getrennte
       an die neuen Umstände gewöhnen.                                          Eltern nicht nahe beieinander wohnen
       Schön, wenn es die Eltern schaffen,   erheblicher Tragweite              oder ein Elternteil aus einem anderen
       sich auf ein gemeinsames Sorgerecht                                      Grund nicht einfach zu erreichen ist.
       zu einigen, und das Wohl der Kinder   Anders jedoch, wenn es sich um Ent-  Dann lohnt es sich, eine Vollmacht
       gemeinsam weiterhin im Blick behal-  scheidungen handelt, die auch das spä-  auszustellen, um im Alltag Stress zu
       ten wollen. Im Alltag kann dies jedoch   tere Leben des Kindes beeinflussen und   vermeiden.
       auch zu Komplikationen führen, die   von erheblicher Tragweite sind. Dann ist
       man am besten im Vorfeld klärt.      die Unterschrift beider Eltern vorge-  Sind die Erziehungsberechtigten nicht
                                            schrieben. Dies gilt zum Beispiel für:   einer Meinung und verweigert ein Teil
       Gemeinsames Sorge-                   • die Anmeldung bei einer Kita/Schule  die Unterschrift, sollte dringend ver-
       recht bleibt                         • das Erstellen eines Reisepasses/   sucht werden, zum Wohle des Kindes
                                             Personalausweises
                                                                                eine Einigung zu erzielen. Ist dies mit
                                            • größere ärztliche Eingriffe,      außergerichtlichen Hilfsmitteln wie
       Grundsätzlich bleibt das gemeinsame   Operationen und Impfungen          dem Jugendamt, Mediation oder einer
       Sorgerecht auch nach der Trennung    • die Anmeldung an einem            Beratungsstelle nicht möglich, muss
       bestehen. Nur wenn ein Elternteil     neuen Wohnort                      das Familiengericht entscheiden. Dort
       einen Antrag stellt (oder dieser wur-  • die Eröffnung eines Kontos oder den    kann eine konkrete Entscheidungsbe-
       de von Amts wegen gestellt), kann     Abschluss eines Bausparvertrages   fugnis oder das Ruhen der Sorge eines
       das Familiengericht einem Elternteil   • die religiöse Erziehung         Elternteils beantragt werden.
       und in besonderen Einzelfällen auch
       beiden Elternteilen das Sorgerecht   Im Zweifel unter-
       entziehen, so § 1666 BGB. Das Bür-
       gerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt   schreiben beide
       vor, dass in der Regel kein Eltern-
       teil bei wichtigen Obliegenheiten    Um sicherzugehen und
       des Kindes allein entscheiden darf.   spätere Konflikte gar
       Das bedeutet jedoch nicht, dass bei   nicht erst entstehen zu
       jeder Gelegenheit die Zustimmung     lassen, ist es durchaus                                                 © iStock.com/Andrii Yalanskyi
       beider Eltern erforderlich ist.      sinnvoll, in Zweifels-




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