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Verbraucher und Recht





                                                   © iStock.com/undrey










                                                                   © iStock.com/romrodinka

                                                    Nur ein Klick













                                                                                  Sollten Sie selbst betroffen sein,
                                                                                  können Sie Schadensersatzan-
                                                                                  sprüche geltend machen und auf
             Die Risiken und Nebenwirkungen von                                   jedoch einen Strafantrag bei der
                                                                                  Unterlassen klagen. Sie müssen
            Schnappschüssen mit dem Smartphone                                     Das Recht am eigenen Bild ist
                                                                                   Polizei stellen.


                                                                                   ein Persönlichkeitsrecht und steht
                                                                                   auch Kindern zu.
                                            Zum Schutz der Intimsphäre ist an be-
           ast jeder hat heutzutage ein     stimmten Orten das Fotografieren voll-  Bis zum siebten Lebensjahr entschei-
           Smartphone und damit immer und   kommen untersagt. So ist es zum Bei-  den die Eltern bzw. die Erziehungsbe-
      Füberall auch eine Kamera griffbe-    spiel nicht erlaubt, auf Toiletten oder   rechtigten, ob ein Foto veröffentlicht
       reit. Schnell – und oft sehr unauffäl-  in Freibädern zu fotografieren. Das   werden soll oder nicht. Zwischen dem
       lig – sind Schnappschüsse und Erinne-  Strafgesetzbuch belegt die Verbreitung   achten und dem 17. Lebensjahr besteht
       rungen im Telefon. Und fast genauso   von Bildern, die Menschen zum Bei-  die sog. Doppelzuständigkeit; sowohl
       schnell auch im Internet.            spiel in einer hilflosen Lage oder nackt   die Eltern als auch das Kind müssen
                                            zeigen, mit einer Freiheitsstrafe von bis   mit der Veröffentlichung einverstanden
       Dabei gilt es jedoch einiges zu      zu zwei Jahren, § 201a StGB.        sein. Der Gesetzgeber geht davon aus,
       bedenken!                                                                dass in der Regel mit der Vollendung
                                            Fotografieren Sie aber unabsichtlich   des 14. Lebensjahrs die „Einsichtsfähig-
       In Deutschland gilt das Recht am eige-  einen Passanten, während Sie bei-  keit“ gegeben ist, selbst die Entschei-
       nen Bild. Damit ist die informationelle   spielsweise eine Sehenswürdigkeit in   dung über die Veröffentlichung treffen
       Selbstbestimmung verfassungsrecht-   den Fokus nehmen, stellt das keinen   zu können. Im Zweifelsfall sollten aber
       lich verankert. Jeder Abgebildete hat   Verstoß des Rechts am eigenen Bild   die Eltern befragt werden.
       das Recht, über die Verwendung seines   dar. Ähnliches gilt für Personen des
       Bildes selbst zu bestimmen und die   öffentlichen Lebens.                Grundsätzlich sollten sich Eltern
       Veröffentlichung zu versagen. Dieses                                     bewusst sein, welche Risiken sie
       Recht schützt die Privatsphäre und   Auch der Versand eines Fotos durch   eingehen, wenn sie „kurz mal“ einen
       steht jedem Einzelnen auch noch nach   die sozialen Medien, zum Beispiel   Schnappschuss ihrer Lieblinge in
       dem Tod zu.                          durch Whatsapp, gilt als „Verbreitung“   sozialen Medien veröffentlichen.
                                            eines Bildes im Sinne des KUG (Gesetz   Denn diese Bilder können immer
       Das bedeutet, dass Sie immer die Zu-  betreffend das Urheberrecht an Werken   wieder abgerufen, heruntergeladen,
       stimmung der zu fotografierenden Per-  bildender Künste und der Fotografie,   unbegrenzt weiterverbreitet und auch
       son benötigen – unabhängig davon, ob   kurz Kunsturhebergesetz). Damit ist   zweckentfremdet werden. Es wird
       das Foto später veröffentlicht wird oder   klar, dass es einer Einverständniserklä-  deshalb dringend empfohlen, auf die
       nicht! Das Recht am eigenen Bild ent-  rung vor der Verbreitung bedarf. Verstö-  Privatsphäre-Einstellung des genutzten
       fällt auch nicht bei Gruppenfotos. Le-  ße können mit Sanktionen geahndet   Social-Media-Dienstes zu achten. Die
       diglich bei Versammlungen und Groß-  werden. Das KUG sieht eine Freiheits-  Internet-Beschwerdestelle empfiehlt
       veranstaltungen gibt es Sonderregeln.  entziehung von bis zu einem Jahr vor.   insbesondere:


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