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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 1 | 2019

© Javier brosch, fotolia
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             © Irina, fotolia
Brut- und Setzzeit beginnt

Anleinpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli

Ab dem 1. April bis zum 15.         Straßen und Wege. Hierzu zählen                                                                                                                                                                                                                                                                          Im Eversten Holz gilt seit Feb-
       Juli besteht wieder An-      beispielsweise verkehrsberuhigte Be-                                                                                                                                                                                                                                                                     ruar 2016 aus ordnungsrecht-
       leinpflicht für Hunde im     reiche und wenig befahrene Straßen.                                                                                                                                                                                                                                                                      lichen Gründen eine ganzjäh-
Wald und in der übrigen freien                                                                                                                                                                                                                                                                                                               rige Anleinpflicht, im Zeitraum
Landschaft. Letztere umfasst        Ganzjährige Anlein-                                                                                                                                                                                                                                                                                      vom 1. April bis 15. Juli auch
nach Auslegung des Gesetzes         pflichten und ausgewie-                                                                                                                                                                                                                                                                                  im Bereich der dort ausge-
auch Grünflächen in der Stadt       sene Freilaufflächen                                                                                                                                                                                                                                                                                     wiesenen Freilauffläche.
Oldenburg, beispielsweise den
Kleinen und Großen Bürger-          In einigen Schutzgebieten gilt auf-                                                                                                                                                                                                                                                                      Eine Übersicht über die
busch, den Utkiek, die Wall-        grund der jeweiligen Schutzgebietsver-                                                                                                                                                                                                                                                                   Bereiche, in denen die Anlein-
anlagen sowie die Deiche und        ordnung teilweise auch eine ganzjäh-                                                                                                                                                                                                                                                                     pflicht gilt, und sieben Frei-
sonstige Bereiche an Gewässern      rige Anleinpflicht für Hunde. Dies trifft                                                                                                                                                                                                                                                                laufflächen ist aufrufbar auf
wie etwa dem Swarte-Moor-See,       z. B. für den Bereich der Hausbäkenie-                                                                                                                                                                                                                                                                   www.oldenburg.de/
dem Drielaker See, dem Tweel-       derung (u. a. mit Schwanenteich und                                                                                                                                                                                                                                                                      anleinpflicht
bäker See oder den Bornhorster      Tonkuhle), der Haarenniederung, das
Seen. Auf Wanderwegen durch         Blankenburger Holz und Klostermark
Grünzüge und Grünbereiche           mit dem Blankenburger See sowie das
sind Hunde ebenfalls anzu-          Bahndammgelände Krusenbusch zu.
leinen. Ausgenommen von
der Regelung sind öffentliche

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              9
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