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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 1 | 2019
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Brut- und Setzzeit beginnt
Anleinpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli
Ab dem 1. April bis zum 15. Straßen und Wege. Hierzu zählen Im Eversten Holz gilt seit Feb-
Juli besteht wieder An- beispielsweise verkehrsberuhigte Be- ruar 2016 aus ordnungsrecht-
leinpflicht für Hunde im reiche und wenig befahrene Straßen. lichen Gründen eine ganzjäh-
Wald und in der übrigen freien rige Anleinpflicht, im Zeitraum
Landschaft. Letztere umfasst Ganzjährige Anlein- vom 1. April bis 15. Juli auch
nach Auslegung des Gesetzes pflichten und ausgewie- im Bereich der dort ausge-
auch Grünflächen in der Stadt sene Freilaufflächen wiesenen Freilauffläche.
Oldenburg, beispielsweise den
Kleinen und Großen Bürger- In einigen Schutzgebieten gilt auf- Eine Übersicht über die
busch, den Utkiek, die Wall- grund der jeweiligen Schutzgebietsver- Bereiche, in denen die Anlein-
anlagen sowie die Deiche und ordnung teilweise auch eine ganzjäh- pflicht gilt, und sieben Frei-
sonstige Bereiche an Gewässern rige Anleinpflicht für Hunde. Dies trifft laufflächen ist aufrufbar auf
wie etwa dem Swarte-Moor-See, z. B. für den Bereich der Hausbäkenie- www.oldenburg.de/
dem Drielaker See, dem Tweel- derung (u. a. mit Schwanenteich und anleinpflicht
bäker See oder den Bornhorster Tonkuhle), der Haarenniederung, das
Seen. Auf Wanderwegen durch Blankenburger Holz und Klostermark
Grünzüge und Grünbereiche mit dem Blankenburger See sowie das
sind Hunde ebenfalls anzu- Bahndammgelände Krusenbusch zu.
leinen. Ausgenommen von
der Regelung sind öffentliche
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