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Verbraucher Aktuell






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             Sicherer                                                                 EXPERTEN-BEITRÄGE




        Rad fahren                                                                           von Dr. jur.
                                                                                             Birgit Maria Lachenmaier









             Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung




            erade jetzt, wo Corona unser    anpassen und gegebenenfalls ihre    Parken auf dem Geh-/Radweg: Für
            Leben bestimmt, steigen sehr    Geschwindigkeit reduzieren. Ist ausrei­  das unerlaubte Halten auf Schutz­
      Gviele auf das Fahrrad um. Pendler    chend Platz vorhanden, dürfen Radfah­  streifen (durch eine gestrichelte Linie
       verzichten auf den Nahverkehr und ra­  rer nun aber grundsätzlich nebeneinan­  getrennter Radweg) ist das Bußgeld
       deln zur Arbeit. Familien, die auf ihren   der fahren, allerdings nur, wenn keine   deutlich erhöht worden. Nun sind bis
       Urlaub verzichten müssen, nutzen als   anderen Verkehrsteilnehmer dadurch   zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg
       Erholungsmöglichkeit das gemeinsame   behindert werden. Eine Ausnahme    fällig. Achtung: Anders als bisher ist
       Fahrradfahren.                       bildet der sogenannte geschlossene   nun auch das kurzzeitige Halten verbo­
                                            Verband: Sind 16 oder mehr Radfahrer   ten! Es gilt ein generelles Halteverbot.
       Seit dem 28. April 2020 ist die Novelle   gemeinsam unterwegs, bilden sie einen
       der Straßenverkehrsordnung in Kraft.   Verband und je zwei Radfahrer dürfen   Personentransport: In Lastenrädern
       Sie soll Fahrradfahrer besser schützen,   zu jeder Zeit nebeneinander fahren   durften bisher nur Kinder mitgenom­
       den Radverkehr insgesamt stärken und   (§ 27 Absatz 1 StVO).             men werden. Nun ist es gestattet, in
       für klimafreundlichere Städte sorgen.                                    einem entsprechend dafür geeigneten
       Wir fassen für Sie einige der wichtigs­  Rechtsabbieger: Viele Unfälle passieren   Lastenrad auch Jugendliche und Er­
       ten Neuigkeiten hier zusammen:       an Kreuzungen beim Rechtsabbiegen.   wachsene mitzunehmen.
                                            Um diese zu vermeiden, müssen nun
       Sicherheitsabstand: Hieß es früher, dass   Fahrzeuge mit über 3,5 t beim Rechts­  Neue Fahrradzonen: In Städten und
       Autofahrer beim Überholen von Fahr­  abbiegen innerorts ihre Geschwindig­  Gemeinden können Fahrradzonen
       radfahrern auf einen „ausreichenden   keit auf Schrittgeschwindigkeit redu­  eingerichtet werden, in denen nur
       Seitenabstand“ achten müssen, ist jetzt   zieren. Das entspricht ca. 4 bis 7 km/h,   Radfahrer zugelassen sind. Diese sind
       von einem Mindestüberholabstand die   maximal 11 km/h. Bei Verstößen droht   gekennzeichnet durch ein neues Ver­
       Rede. Das bedeutet, innerorts müssen   ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und ein   kehrszeichen. Die Regelung orientiert
       Autofahrer mindestens 1,50 Meter Si­  Punkt in Flensburg.                sich an den Fahrradstraßen, das heißt,
       cherheitsabstand einhalten. Dieser Ab­                                   der Radverkehr darf nicht behindert
       stand ist auch beim Überholen von Fuß­  Radfahrer-Grünpfeil: Die bereits be­  werden. Die zulässige Höchstgeschwin­
       gängern und Elektro­Kleinstfahrzeugen   stehende Grünpfeilregel wird ausge­  digkeit für Autos ist 30 km/h.
       einzuhalten. Außerorts ist ein Abstand   weitet. Fahrradfahrer, die aus einem
       von 2 Metern einzuhalten. Kann dieser   Fahrradstreifen oder Radweg rechts   Regelwidriges Radfahren: Auch das ist
       Abstand nicht eingehalten werden,    abbiegen wollen, müssen kurz anhal­  neu: Das Bußgeld für regelwidriges
       muss das Überholen ausbleiben.       ten und dürfen dann bei Rot rechts ab­  Radeln wird erhöht. Wer auf Gehwegen
                                            biegen. Diese Möglichkeit wird durch   radelt, muss künftig zwischen 55 bis
       Nebeneinander fahren: Auf Fahrrad­   ein neues Verkehrszeichen angezeigt,   100 Euro Bußgeld zahlen!
       straßen ist das Nebeneinanderfahren   ein grüner Pfeil, der ausschließlich für
       gestattet. Hier müssen sich Autofahrer   Radfahrer gilt.


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