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Verbraucher Aktuell
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Sicherer EXPERTEN-BEITRÄGE
Rad fahren von Dr. jur.
Birgit Maria Lachenmaier
Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung
erade jetzt, wo Corona unser anpassen und gegebenenfalls ihre Parken auf dem Geh-/Radweg: Für
Leben bestimmt, steigen sehr Geschwindigkeit reduzieren. Ist ausrei das unerlaubte Halten auf Schutz
Gviele auf das Fahrrad um. Pendler chend Platz vorhanden, dürfen Radfah streifen (durch eine gestrichelte Linie
verzichten auf den Nahverkehr und ra rer nun aber grundsätzlich nebeneinan getrennter Radweg) ist das Bußgeld
deln zur Arbeit. Familien, die auf ihren der fahren, allerdings nur, wenn keine deutlich erhöht worden. Nun sind bis
Urlaub verzichten müssen, nutzen als anderen Verkehrsteilnehmer dadurch zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg
Erholungsmöglichkeit das gemeinsame behindert werden. Eine Ausnahme fällig. Achtung: Anders als bisher ist
Fahrradfahren. bildet der sogenannte geschlossene nun auch das kurzzeitige Halten verbo
Verband: Sind 16 oder mehr Radfahrer ten! Es gilt ein generelles Halteverbot.
Seit dem 28. April 2020 ist die Novelle gemeinsam unterwegs, bilden sie einen
der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Verband und je zwei Radfahrer dürfen Personentransport: In Lastenrädern
Sie soll Fahrradfahrer besser schützen, zu jeder Zeit nebeneinander fahren durften bisher nur Kinder mitgenom
den Radverkehr insgesamt stärken und (§ 27 Absatz 1 StVO). men werden. Nun ist es gestattet, in
für klimafreundlichere Städte sorgen. einem entsprechend dafür geeigneten
Wir fassen für Sie einige der wichtigs Rechtsabbieger: Viele Unfälle passieren Lastenrad auch Jugendliche und Er
ten Neuigkeiten hier zusammen: an Kreuzungen beim Rechtsabbiegen. wachsene mitzunehmen.
Um diese zu vermeiden, müssen nun
Sicherheitsabstand: Hieß es früher, dass Fahrzeuge mit über 3,5 t beim Rechts Neue Fahrradzonen: In Städten und
Autofahrer beim Überholen von Fahr abbiegen innerorts ihre Geschwindig Gemeinden können Fahrradzonen
radfahrern auf einen „ausreichenden keit auf Schrittgeschwindigkeit redu eingerichtet werden, in denen nur
Seitenabstand“ achten müssen, ist jetzt zieren. Das entspricht ca. 4 bis 7 km/h, Radfahrer zugelassen sind. Diese sind
von einem Mindestüberholabstand die maximal 11 km/h. Bei Verstößen droht gekennzeichnet durch ein neues Ver
Rede. Das bedeutet, innerorts müssen ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und ein kehrszeichen. Die Regelung orientiert
Autofahrer mindestens 1,50 Meter Si Punkt in Flensburg. sich an den Fahrradstraßen, das heißt,
cherheitsabstand einhalten. Dieser Ab der Radverkehr darf nicht behindert
stand ist auch beim Überholen von Fuß Radfahrer-Grünpfeil: Die bereits be werden. Die zulässige Höchstgeschwin
gängern und ElektroKleinstfahrzeugen stehende Grünpfeilregel wird ausge digkeit für Autos ist 30 km/h.
einzuhalten. Außerorts ist ein Abstand weitet. Fahrradfahrer, die aus einem
von 2 Metern einzuhalten. Kann dieser Fahrradstreifen oder Radweg rechts Regelwidriges Radfahren: Auch das ist
Abstand nicht eingehalten werden, abbiegen wollen, müssen kurz anhal neu: Das Bußgeld für regelwidriges
muss das Überholen ausbleiben. ten und dürfen dann bei Rot rechts ab Radeln wird erhöht. Wer auf Gehwegen
biegen. Diese Möglichkeit wird durch radelt, muss künftig zwischen 55 bis
Nebeneinander fahren: Auf Fahrrad ein neues Verkehrszeichen angezeigt, 100 Euro Bußgeld zahlen!
straßen ist das Nebeneinanderfahren ein grüner Pfeil, der ausschließlich für
gestattet. Hier müssen sich Autofahrer Radfahrer gilt.
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