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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG  3 | 2020


















                                                                        Wie ist die                                © iStock.com/filmfoto



                                                                     Mietkaution



                                                                         gesetzlich



                                                                           geregelt?








                Auch hier fällte der Bundesgerichtshof ein Urteil




            blicherweise wird mit der An­   der Betriebskosten, ausgebliebene   Vermieter sind berechtigt, die Miet­
            mietung einer Wohnung eine      Mietzahlungen oder verursachte      kaution zeitweise (in der Regel nicht
      ÜKaution fällig. Diese hat die        Schäden. Hat eine Mieterin/ein Mieter   länger als sechs Monate) zur Prüfung
       Mieterin/der Mieter der Vermiete­    Mietpflichten nicht oder nur teil­  möglicher Ansprüche auch nach Ende
       rin/dem Vermieter als Absicherung    weise erfüllt, kann die Vermieterin/  des Mietverhältnisses zurückzube­
       gegen mögliche Mietschäden zu        der Vermieter die Kaution nutzen,   halten. Die Vermieterin/der Vermieter
       leisten. Das Bürgerliche Gesetzbuch   um diese Schulden zu begleichen.   muss jedoch erklären, warum sie/
       bestimmt in § 551 die Höhe sowie die                                     er das tut. Es muss eindeutig sein,
       Art und Weise der Zahlung und der    Nach Ende des Mietverhältnisses     welche der aus dem beendeten Miet­
       Anlage. Die Sicherheit darf danach   hat die Kaution nicht mehr nur eine   verhältnis stammenden Ansprüche
       nicht das Dreifache der Monatsmie­   Sicherungsfunktion, sondern auch eine   erhoben werden. Das kommentarlose
       te überschreiten und kann auch in    Verwertungsfunktion. Sie kann also ab   Einbehalten der Kaution über einen
       drei Raten beglichen werden. Die     diesem Zeitpunkt zum Ausgleich mög­  längeren Zeitraum ist nicht möglich.
       Anlage des Geldes muss getrennt      licher offener Forderungen gegen die
       vom Vermögen des Eigentümers und     Mieter benutzt werden. Die Forderun­  Mit dem Zugang der Abrechnung
       zinsbringend angelegt werden.        gen müssen jedoch eindeutig benannt   über eine bestehende (oder strittige)
                                            werden. Es reicht nicht aus, dass der   Forderung beim Mieter wird die Rück­
       Nach Beendigung des Mietverhält­     Vermieter sagt, der Mieter schulde   zahlung der Kaution fällig. Nach der
       nisses müssen Vermieter die Kauti­   ihm noch Geld, daher behalte er die   Abrechnung kann sich der Vermieter
       on samt Zinsen auszahlen. Strittig   Kaution erst mal ein. Für Mieter muss   aus der Barkaution befriedigen, dies
       ist oftmals nach Beendigung des      eindeutig erkennbar sein, woraus sich   gilt selbst dann, wenn die Forderung
       Mietverhältnisses, ob und in wel­    die Forderung herleitet und in welcher   noch streitig ist. Der Differenzbetrag
       cher Höhe Vermieter berechtigt       Höhe. Die Vermieterin/der Vermieter   muss zurück an die Mieter fließen.
       sind, die Kaution einzubehalten.     ist selbst dann berechtigt, die Kaution   Macht die Vermieterin/der Vermieter
                                            einzubehalten, wenn die Forderungen   dagegen von der Verwertungsbefugnis
       Grundsätzlich darf die Mietsicher­   bestritten werden. Geht die Vermie­  keinen Gebrauch, kann die Mieterin/
       heit nur zur Verrechnung von An­     terin/der Vermieter vor Gericht, so   der Mieter erst mal auf der Aufrech­
       sprüchen verwendet werden, die       wird damit zum Ausdruck gebracht,   nung mit der Kaution bestehen.
       aus dem Mietverhältnis entstanden    dass die umstrittene Forderung mit
       sind, wie zum Beispiel Nachzahlung   der Kaution verwertet werden soll.   BGH, Urteil vom 24.07.2019 – VII ZR 141/17




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