Page 6 - Familienmagazin 2014
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Kurz notiert
Eltern haften für ihre Kinder? © pikselstock, fotolia
– Nicht immer!
Erziehungsberechtigte sind bei Abofallen im Internet in starker Position
Relativ leicht können Minderjährige im In- Verträge vorsorglich widerrufen
ternet in Abofallen tapsen. Das FAMILIEN- und anfechten!
MAGAZIN hat sich bei Verbraucherschützern
darüber informiert, ob Eltern dann wirklich Oft versuchen die „Vertragspartner“ der Minderjäh-
für ihre Kinder haften und Rechnungen bezah- rigen, durch das Drohen oder Einleiten rechtlicher
len müssen. Die Auskünfte machen Mut: Schritte, Druck auf die Erziehungsberechtigten
Kinder unter sieben Jahren sind im Allgemeinen auszuüben. Sie beziehen sich dann gerne auf un-
geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie kei- zutreffende Altersangaben. Doch der Straftat-
ne wirksamen Verträge abschließen können. bestand „Fälschung beweiserheblicher Daten“
Bei Minderjährigen im Alter zwischen 7 und (§ 269 I StGB) greift hier nicht. Vielmehr gehen
17 Jahren verhält sich das anders. Wenn die- die Strafverfolgungsbehörden von einer nicht
se Aboverträge abschließen, handelt es sich um vom Gesetz erfassten schriftlichen Lüge aus.
so genannte schwebend unwirksame Verträge. Wegen Betrugs sind die Erziehungsberechtigten
Das Geschäft bleibt ungültig, sofern die Erzie- auch nicht „dran“. Schadenersatzansprüche wegen
hungsberechtigten nicht zugestimmt haben. Verletzung der Aufsichtspflicht greifen ebenfalls
WESTERHOLT nicht. Und: Die Schufa darf keine strittigen
Forderungen eintragen; ein Widerspruch
Wir helfen Kindern der Datenweitergabe würde genügen.
zu ihrem recht ! Trotzdem ist es ratsam, die Verträge vor-
sorglich per Einschreiben mit Rückschein
Familienrecht · Kinderhilfe zu widerrufen. Die Anbieter sollten darauf
Jugendhilfe · Schule hingewiesen werden, dass der Vertrag ohne
Familien · Pflegeeltern die Zustimmung der Eltern geschlossen wur-
de. Darüber hinaus sollte der Vertrag wegen
Am Wall 171 · 28195 Bremen Irrtums angefochten werden. Durch Begriffe
Tel. (0421) 16 55 29-0 · www.die-rechtsanwaelte.com wie „hilfsweise“ oder „vorsorglich“ wird die
Ungültigkeit des Vertrages unterstrichen.
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