Page 6 - Familienmagazin 2014
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Kurz notiert

Eltern haften für ihre Kinder?                                                                                 © pikselstock, fotolia
– Nicht immer!

Erziehungsberechtigte sind bei Abofallen im Internet in starker Position

Relativ leicht können Minderjährige im In-               Verträge vorsorglich widerrufen
ternet in Abofallen tapsen. Das FAMILIEN-                und anfechten!
MAGAZIN hat sich bei Verbraucherschützern
darüber informiert, ob Eltern dann wirklich              Oft versuchen die „Vertragspartner“ der Minderjäh-
für ihre Kinder haften und Rechnungen bezah-             rigen, durch das Drohen oder Einleiten rechtlicher
len müssen. Die Auskünfte machen Mut:                    Schritte, Druck auf die Erziehungsberechtigten
Kinder unter sieben Jahren sind im Allgemeinen           auszuüben. Sie beziehen sich dann gerne auf un-
geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie kei-            zutreffende Altersangaben. Doch der Straftat-
ne wirksamen Verträge abschließen können.                bestand „Fälschung beweiserheblicher Daten“
Bei Minderjährigen im Alter zwischen 7 und               (§ 269 I StGB) greift hier nicht. Vielmehr gehen
17 Jahren verhält sich das anders. Wenn die-             die Strafverfolgungsbehörden von einer nicht
se Aboverträge abschließen, handelt es sich um           vom Gesetz erfassten schriftlichen Lüge aus.
so genannte schwebend unwirksame Verträge.               Wegen Betrugs sind die Erziehungsberechtigten
Das Geschäft bleibt ungültig, sofern die Erzie-          auch nicht „dran“. Schadenersatzansprüche wegen
hungsberechtigten nicht zugestimmt haben.                Verletzung der Aufsichtspflicht greifen ebenfalls

   WESTERHOLT                                                    nicht. Und: Die Schufa darf keine strittigen
                                                                 Forderungen eintragen; ein Widerspruch
  Wir helfen Kindern                                             der Datenweitergabe würde genügen.
  zu ihrem recht !                                               Trotzdem ist es ratsam, die Verträge vor-
                                                                 sorglich per Einschreiben mit Rückschein
    Familienrecht · Kinderhilfe                                  zu widerrufen. Die Anbieter sollten darauf
    Jugendhilfe · Schule                                         hingewiesen werden, dass der Vertrag ohne
    Familien · Pflegeeltern                                      die Zustimmung der Eltern geschlossen wur-
                                                                 de. Darüber hinaus sollte der Vertrag wegen
    Am Wall 171 · 28195 Bremen                                   Irrtums angefochten werden. Durch Begriffe
    Tel. (0421) 16 55 29-0 · www.die-rechtsanwaelte.com          wie „hilfsweise“ oder „vorsorglich“ wird die
                                                                 Ungültigkeit des Vertrages unterstrichen.
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