Page 10 - Familienmagazin 2014
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Kurz notiert

 Verfügungen regeln
 ohne Sprachbarrieren

   Drei wichtige Broschüren in leichte Sprache übersetzt

Das bremische Sozialressort hat die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevoll-
macht und die Patientenverfügung in leichte Sprache übersetzt. Dabei wurde
mit der Lebenshilfe Bremen und dem Betreuungsverein Hilfswerk Bremen
zusammengearbeitet.
Die kostenlosen Broschüren können im Internet heruntergeladen werden unter:
www.lebenshilfe-bremen.de (Aktuelles-Veröffentlichungen)

Unterhaltsvorschuss

bis zum 18. Lebensjahr!                          triNitnteauKberar1uft.n !Jug li

Lange war die Neuregelung des Unterhalts-
vorschusses für Alleinerziehende ein Streitthe-
ma. Inzwischen haben sich Bund und Länder
auf eine Reform geeinigt. Die Neuerung tritt
zum 1. Juli in Kraft und bedeutet eine deutli-   schuss bislang nur bis zum zwölften Lebensjahr,
che Verbesserung für ca. 46.000 Kinder und ihre  und das auch nur maximal sechs Jahre lang.
alleinerziehenden Elternteile bundesweit:        Diese Begrenzung wird nun aufgehoben.
Kommt der andere Elternteil seinen Verpflich-
tungen nicht nach, zahlte der Staat den Vor-     Ab 1. Juli haben alle Kinder bis zum vollende-
                                                 ten 18. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf
                                                 den Unterhaltsvorschuss, vorausgesetzt aller-
                                                 dings, das Kind ist nicht auf Hartz-IV-Leistungen
                                                 angewiesen oder der alleinerziehende Eltern-
                                                 teil erzielt bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Ein-
                                                 kommen von mindestens 600 Euro brutto.

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