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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 3 | 2017

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                                    Haare färben unter 16? –
                                    unfreiwillig zurück zur Natur!

                                      Auch Drogerie-Produkte können
                                      allergische Reaktionen auslösen

Ob Blond, ob Braun, ob Henna          das Haarfärben verboten, auch         Anwendung vom Fachmann, bei-
          … die Möglichkeiten, die    wenn die Erziehungsberechtigten       spielsweise wenn Bleichmittel, die
          eigene Haarfarbe zu verän-  zustimmen. Der Hintergrund dieser     nur auf die Haare kommen sollen,
dern, sind vielfältig. Für Personen   Regelung ist das zwar geringe,        in die Kopfhaut einwirken und dort
unter 16 Jahren hat die EU jedoch     aber dennoch mögliche Allergieri-     für Reizungen und Irritationen
bereits im Jahr 2011 einen Rie-       siko in diesem Bereich. Ein erbot     sorgen. Personen mit Hauterkran-
gel vor die Färbewut geschoben.       führt natürlich dazu, dass sich       kungen sind durch eindringende
Einzelhandel und Friseure sind        junge Menschen ihr Haar selber        Färbemittel besonders gefährdet.
seitdem angehalten, Haarfarben        unsachgemäß färben. Ein Aufklä-       Die Inhaltsstoffe PPD und PDT
an Personen unter 16 Jahren nicht     rungsgespräch, mit gegebenenfalls     und Persulfate fördern Kontaktek-
mehr zu verkaufen. Kolorationen       einem Alternativangebot, wäre         zeme und können zu allergischen
sind mit entsprechenden Warnhin-      hier angebracht. Allgemein sollte     Schocks führen. Werdende und
weisen gekennzeichnet. Im Zwei-       dem Färben ein Beratungsgespräch      stillende Mütter sollten in jedem
felsfall müssen sich die Mitarbeiter  vorausgehen. Der bewusste und         Fall aufs Haarfärben verzichten,
in Drogerie- und Supermärkten,        sichere Umgang mit Haarkosmetik       denn es besteht der erdacht,
genau wie bei Alkohol, Zigaret-       ist eine wichtige oraussetzung        dass Farbbestandteile in das Blut
ten und bestimmten Medien, den        für eine brillante Haarfarbe.“        der Schwangeren und die Mut-
Personalausweis zeigen lassen                                               termilch übergehen können.
und auf die Gefahren beim Anwen-      Frei verkäuflich bedeutet
den von Haarfarben hinweisen.                                               Übrigens: Auch Henna, das bei
                                      nicht weniger Risiko!                 vielen Farb-Fans als unbedenklich
Friseure dürfen Teenagern                                                   gilt, sollte vor der Anwendung
                                      Die Anwendung von Haarfärbemit-       genau auf seine Inhaltsstoffe
die Haare nicht färben!               teln aus der Drogerie im eigenen      gecheckt werden. In südlichen Län-
                                      Badezimmer ist nicht ungefährli-      dern wird der Farbstoff nicht selten
Friseurmeister Gerriet Schim-         cher als eine professionelle Kolo-    mit PPD gestreckt. So kann auch
meroth, Obermeister der Friseur-      ration im Salon. Ganz im Gegenteil    ein im Urlaub gemaltes Henna-
Innung Oldenburg, erläutert: „Bei     birgt sie in vielen Fällen sogar ein  Tattoo unbewusst zu einer entspre-
Jugendlichen unter 16 Jahren ist      höheres Risiko als die kontrollierte  chenden Sensibilisierung führen.

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