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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 1 | 2019                                              Oldenburg Aktuell

Auf das Huhn
gekommen? …

Auch Hühner und Mini-Schweine müssen
beim Veterinäramt registriert sein

Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Oldenburg.

den oder die Weiterverschleppung        tierseuchenrechtlich begründete An-     enorm wichtig und sollte im Interesse
von Krankheitserregern zu ermitteln.    zeigepflicht für jede Nutztierhaltung,  aller Bürger sein, dass wir einen kom-
FAM: Was sollte man berücksich-         inklusive Bienenhaltungen, bei dem      pletten Überblick über alle Nutztierbe-
tigen, wenn man sich beispiels-         am Standort der Tierhaltung zustän-     stände in der Stadt Oldenburg haben.
weise mit einem Imbiss selbst-          digen Veterinäramt sowie eine jähr-     FAM: Vielen Dank für das Gespräch!
ständig machen möchte?                  liche Bestands-Meldepflicht bei der
Dr. Paul Morthorst: Wer eine Grund-     Niedersächsischen Tierseuchenkasse.                                                                            © Countrypixel, fotolia
idee für den Betrieb hat, sollte da-    Auf Basis der gemeldeten Tier-
mit zu uns kommen. Beratung und         zahlen erhalten die Nutztierhalter
ggf. Inspektion der Räume/Anlagen       von der Tierseuchenkasse einen
zur Sicherstellung der Hygiene-         entsprechenden Beitragsbescheid.
vorgaben im Vorfeld sind immer          Die Einzahlung der Beträge dient
besser als vollendete Tatsachen,        zur Absicherung im Tierseuchen-
die danach dann möglicherwei-           fall. Dies gilt für alle Nutztiere,
se beanstandet werden müssen.           auch für Laufvögel, Pferde und
FAM: Sie hatten Kontrollen der pri-     Mini-Schweine! Für Bienen gel-
vaten Tierhaltung erwähnt. Ich          ten gesonderte Vorschriften. Und
darf mir also nicht einfach so ein      natürlich sind weitere tierschutz-
paar Hühner, ein Mini-Schwein, ein      rechtliche Anforderungen, z. B.
Pferd oder einen Pfau anschaffen?       bezüglich der Unterbringung und
Dr. Paul Morthorst: Das dürfen Sie aus  Versorgung der Tiere, zwingend
veterinärrechtlicher Sicht natürlich!   einzuhalten! Wir können ange-
Es besteht aber grundsätzlich eine      henden Nutztierhaltern hierfür
                                        auch eine kompakte Broschü-
                                        re zur Verfügung stellen.
                                        Für die Tierseuchenvorbeugung
                                        und -bekämpfung ist es daher

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