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Verbraucher Aktuell


       „Das kann ich schon alleine!“





        Verantwortung bei der Aufsichtspflicht







       Wir Eltern befinden uns häufig in    tigten) die Pflicht und das Recht haben,   Maß aller Dinge. Das heißt für uns
       einem Dilemma: Einerseits wollen     für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.   Eltern: Wir müssen dem Wunsch nach
       wir unsere Kinder zur Selbständig-   Das umfasst laut Gesetz die Personen-   altersgerechter Entfaltung gerecht
       keit erziehen und Verantwortung      und die Vermögenssorge. Weiter heißt   werden, die ganz individuellen Be-
       übertragen, andererseits sehen wir   es, dass die Eltern bei der Pflege und   dürfnisse, Fähigkeiten und Erfahrun-
       unsere Fürsorgepflicht und poten-    Erziehung zum einen die wachsen-    gen unserer Kinder beachten und
       zielle Gefahren. Im Sommer allein    den Fähigkeiten und zum anderen die   gleichzeitig die Verantwortung bei
       ins Freibad? Oder abends mal ein     wachsenden Bedürfnisse des Kindes,   der Aufsichtspflicht übernehmen.
       paar Stunden ganz allein zu Hause    selbständig und verantwortungsbe-
       lassen? Je größer die Kinder werden,   wusst zu handeln, berücksichtigen   AUFSICHTSPFLICHT
       desto mutiger werden sie auch.       müssen. Das Gesetz überträgt damit
                                            den Eltern eine sehr große Verant-  Gerade bei der Aufsichtspflicht gibt
       Aber gibt es eigentlich rechtliche   wortungspflicht, die auch verfas-   es dennoch einige Richtwerte, an
       Vorgaben, die Eltern vorgeben,       sungsrechtlich verankert ist, Artikel 6   denen sich Eltern orientieren können.
       was sie ihre Kinder machen lassen    Grundgesetz. Eltern sind damit gesetz-
       dürfen? In dieser und der folgen-    lich verpflichtet, ihr Kind vor mögli-  Kleine Kinder bis zu einem Alter
       den Ausgabe möchten wir einige       chen Gefahren zu schützen und immer   von vier Jahren sollten zum Beispiel
       rechtliche Regelungen näher be-      das Beste für dieses im Blick zu haben.   niemals unbeaufsichtigt bleiben. Das
       leuchten und helfen, bestehende                                          heißt nicht, dass Sie als Erziehungs-
       Unsicherheiten zu beseitigen.        So weit ist es also klar geregelt: Sie   berechtigter immer direkt neben der
                                            tragen die Verantwortung für Ihr    Schaukel stehen müssen oder ein Kind
       FÜRSORGEPFLICHT                      minderjähriges Kind. Die Erziehungs-  auf dem Laufrad nicht auch mal ein
                                            berechtigten stehen in der Pflicht,   paar Meter vorfahren lassen können!
       Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)     das Kind vor Gefahren zu schützen,   Geben Sie dem Wunsch des Kindes,
       sind die Fürsorgepflichten der Eltern   aber auch es zu einer selbständigen,   etwas allein machen zu wollen, durch-
       geregelt. Dort heißt es in § 1626 über   verantwortungsbewussten Person   aus auch in diesem Alter schon ein
       die elterliche Sorge, dass die Eltern   zu erziehen. Somit ist das Einschät-  Stück weit nach. Aber Sie entscheiden,
       (gemeint sind alle Erziehungsberech-  zungsvermögen der Eltern hier das   was Sie Ihrem Kind schon zutrauen



                                                                   Autorin des Berichts:





                                                                   Mein Name ist Birgit Maria Lachenmaier. Ich bin Coach und
                                                                   promovierte Juristin und so freue ich mich, liebe Leserinnen
                                                                   und Leser, dass ich das Redaktionsteam mit familiären und
                                                                   juristischen Ratschlägen unterstützen darf. Als Mutter von
                                                                   zwei Jungs bin ich immer wieder mit neuen Themen konfron-
                                                                   tiert. Regeln zur Mediennutzung, immer größere Bedürfnisse
                                                                   nach Selbststständigkeit und Eigenverantwortung oder die
                                                                   Nutzung des „eigenen Geldes“ sind Dauerbrenner in unserer
                                                                   Familie. Da ich gemerkt habe, dass dies in vielen Familien
                                                                   diskutiert wird, beleuchte ich diese Themen für das Familien-
                                                                   magazin gerne, insbesondere aus der juristischen Perspektive.
                                                                   Meine Jungs und mein Mann sind Experten auf dem Gebiet
                                                                   der Brettspiele. Gemeinsam probieren wir häufig neue Spiele
                                                                   aus und stellen regelmäßig Ranglisten unserer Lieblingsspiele
                                                                   auf. Meine ganz persönliche Leidenschaft ist das Rennrad-
                                                                   fahren. In der Natur sammle ich Energie und kann abschalten.
     © privat                                                      Regelmäßig komme ich begeistert zurück und berichte von
                                                                   allem, was ich gesehen und erlebt habe.



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