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Verbraucher Aktuell









                                                                  Kinder, Kinder, das


                                                                  kann teuer werden:


                                                                        In-App-Käufe


                                                                              von Dr. jur.
                                                                        Birgit Maria Lachenmaier








       Eltern aufgepasst!                                                                                                        Auf die Cola, fertig, los!



       Kostenfalle Spiele für



       Smartphones und Tablets                                                                                         © iStock.com/Kerkez





            iele beliebte Spiele für Smart-  zustande. Stimmen die Eltern einem In-  vermutlich die Möglichkeit über ein
            phones und Tablets bieten       App-Kauf des Kindes nicht sofort zu, ist   sog. Chargeback-Verfahren Ihr Geld
       Vinzwischen sogenannte In-App-       der Vertrag schwebend unwirksam und   zurückzuholen. Auch bei PayPal können
       Käufe bzw. In-Game-Käufe an. Das     der Kauf muss nicht bezahlt werden.   nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
       kann unter Umständen für Eltern sehr   Allerdings kann ein wirksamer Vertrag   reklamiert werden. Hier sollte der nicht
       teuer werden.                        und damit eine Zahlungspflicht entste-  autorisierte Buchungsvorgang zeitnah
                                            hen, wenn Eltern nicht zeitnah gegen   an PayPal gemeldet und die Zahlung
       In-App-Käufe sind Käufe, die während   die Zahlungsforderungen Einwände   zurückgefordert werden.
       eines Spiels durch den Nutzer getätigt   erheben. Nicht immer gehen diese
       werden. Diesem werden dann zum       Auseinandersetzungen mit den Spiele-  Vermeiden Sie all diese (pädagogi-
       Beispiel zusätzliche Möglichkeiten   anbietern reibungslos aus und können   schen und rechtlichen) Auseinan-
       gegeben, im Spiel besondere Level    viel Nerven und Zeit kosten.        dersetzungen am besten, indem Sie
       zu erreichen, sich mehr Spielzeit oder                                   folgende Hinweise beachten:
       andere verführerische Extras und Über-  Beachten Sie, dass es als Zustimmung
       raschungen zu verschaffen. Gezahlt   gelten kann, wenn Sie die Zahlungsin-  • Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und
       wird aber mit echtem Geld. Man zahlt   formationen hinterlegt und Ihrem Kind   erklären Sie Ihnen, was eine Kosten-
       also ggf. nicht (nur) einmalig für den   das Passwort mitgeteilt haben! Dann   falle ist. Lassen Sie kleinere Kinder
       Download oder die Nutzung einer App,   entsteht die Zahlungspflicht auch,   möglichst nicht unbeaufsichtigt Spie-
       sondern zusätzlich für weitere begeh-  wenn Sie nicht jeden einzelnem Kauf   le auf mobilen Endgeräten spielen.
       renswerte Funktionen. Oft sind die   zugestimmt haben.
       einzelnen Käufe verführerisch günstig,                                   • Um gar nicht erst mit ungewünsch-
       summieren sich aber schnell zu weit   Prüfen Sie am besten sofort nach     ten In-App-Käufen in Berührung zu
       über das Taschengeldlimit hinaus-    Kenntniserlangung der Käufe, ob Ihnen   kommen, können Sie diese Funktion
       gehenden Beträgen – auch ohne das    noch ein Widerruf zusteht (grundsätz-  in den Einstellungen des Smartpho-
       Wissen der Eltern.                   lich 14 Tage, es sei denn, es liegt eine   nes deaktivieren.
                                            Zustimmung zur vorzeitigen Erlö-
       Grundsätzlich können minderjährige   schung des Widerrufsrechts vor).    • Versehen Sie die hinterlegten
       Kinder wirksame Verträge nur mit                                           Zahlungs mittel mit einem zusätz-
       Zustimmung der Eltern abschließen.   Sind die Zahlungen über die Kredit-   lichen Passwort. Passwörter für
       Ein wirksamer Kaufvertrag kommt also   karte erfolgt, ohne von Ihnen autori-  Zahlungs mittel sollten Sie nie an
       auch bei In-App-Käufen grundsätzlich   siert worden zu sein, melden Sie dies   Dritte herausgeben und schon gar
       nur mit der Einwilligung der Eltern   umgehend der Bank. Sie haben dann    nicht an Kinder.

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